Ein Höhenunterschied von ± 2 mm ist zulässig. Bei größeren Abweichungen können wir Ihnen Ausgleichsmatten aus Gummigranulat mit 3 bzw. 5 mm Höhe anbieten.
>> Ausgleichsmatte
Ein Höhenunterschied von ± 2 mm ist zulässig. Bei größeren Abweichungen können wir Ihnen Ausgleichsmatten aus Gummigranulat mit 3 bzw. 5 mm Höhe anbieten.
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